Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
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Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Hi zusammen,
mal ne blöde Frage, die mir grad so eingefallen ist ... mal angenommen ich baue mir z.B. eine Lampe selber, indem ich mir ein EVG kaufe, zwei T8-Lampensockel und die auf nen Holzbrett draufschraube, verkabele und ne 230V-Leitung inkl. Schalter dranschraube ... darf ich das dann betreiben? ... bzw. wie sieht das versicherungstechnisch aus, wenn da doch irgendwas passiert, also z.B. das EVG abraucht und dadurch nen Brand entsteht.
Grad so in so nem Hobbybereich wie wir hier unterwegs sind, ist man ja schnell mal geneigt sich selbst irgendwas zusammenzubauen ...
Ich bin zwar kein Elektromeister, hab aber E-Technik studiert und auch schon in Firmen selber E-Schaltungen entworfen und gebaut, die dann natürlich immer von nem Fachmann abgenommen wurden vor dem Verkauf. Wie aber sieht das nun aus, wenn ich das für mich selbst baue und selber bei mir betreibe ... welche Vorschriften oder gesetzlichen Regelungen greifen da? Sollte ich das sicherheitshalber von nem Elektriker prüfen und abnehmen lassen? Macht der sowas bei Eigenbauten überhaupt? ...
Fragen über Fragen ...
mal ne blöde Frage, die mir grad so eingefallen ist ... mal angenommen ich baue mir z.B. eine Lampe selber, indem ich mir ein EVG kaufe, zwei T8-Lampensockel und die auf nen Holzbrett draufschraube, verkabele und ne 230V-Leitung inkl. Schalter dranschraube ... darf ich das dann betreiben? ... bzw. wie sieht das versicherungstechnisch aus, wenn da doch irgendwas passiert, also z.B. das EVG abraucht und dadurch nen Brand entsteht.
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Fragen über Fragen ...
Pilzzucht-DAU ... hat ganz viel Meinung bei wenig Ahnung 
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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Das was ich weiß, ist dass man als Absolvent einer Elektrotechnik/Elektronik HTL berechtigt ist Elektroinstallations-arbeiten durchzuführen. Da hat man aber entsprechende Fachwerkstätten wo man von diversen Haustechnik-Schaltungen bis Anschluss von Leuchtstoffröhren etc. das ganze ABC der Wald und Wiesen Elektrik durchmacht.
Aber so lange das kein Teil der Hausinstallation ist, was du bastelst ist das wohl sowieso legit. Ich denke Hobby-Bastlereien werden i.d.R. von der Haushaltsversicherung abgedeckt, solange da nicht grob fahrlässig Todesfallen gebaut werden.
Aber so lange das kein Teil der Hausinstallation ist, was du bastelst ist das wohl sowieso legit. Ich denke Hobby-Bastlereien werden i.d.R. von der Haushaltsversicherung abgedeckt, solange da nicht grob fahrlässig Todesfallen gebaut werden.
- GrafDracula
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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Ich hatte mal was von ner Haus-Räumung durch die Polizei gelesen, wo sie in den Kellerdurchgängen blanke Kupferkabel in Kopfhöhe quergespannt haben, natürlich mit Spannung versorgt ... sowas geht dann versicherungstechnisch wohl nicht durchohkw hat geschrieben:... solange da nicht grob fahrlässig Todesfallen gebaut werden.

Ich muss mal bei mir in der Firma unseren Gruppenleiter Elektro fragen, der kennt sich da sicherlich aus, obwohl wenn ich mit dem geredet habe, traue ich mich versicherungstechnisch wahrscheinlich nicht mal mehr eine Lampe aus der Fassung zu drehen und zu ersetzen.
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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Ist doch immer nur dann relevant, wenn andere als du selbst zu Schaden kommen. Dummheit ist bei Krankenkassa mehr oder inbegriffen, sonst müssten 99% der Leute für ihre unfallbedingten Verletzungen selber aufkommen.
Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
das denke ich nicht. Wenn durch deine Bastlerei deine Hütte abbrennt - oder die deines Nachbarn - zahlen die bestimmt nicht. Und... auch eine Lampe kann tötlich sein...ohkw hat geschrieben: Ich denke Hobby-Bastlereien werden i.d.R. von der Haushaltsversicherung abgedeckt, solange da nicht grob fahrlässig Todesfallen gebaut werden.
Wenn du bei uns wandern willst - wohl bemerkt gut ausgerüstet - und brichst dir den Haxen, kannst dir den Hubschrauber selbst bezahlen. Den Gibs kriegst aber gratis (den billigen)
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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Hallo,
wenn du Ahnung hast, dann mach doch einfach, dann wirst du ja nicht die Bude abfackeln.
Würdest du ein Gewerbe betreiben, z. B. gewerbliche Pilzzucht, dann müsstet du definitiv jedes selbst gebaute Elektrogerät von einer Elektrofachkraft abnehmen lassen. Zudem müsstest du die Geräte regelmäßig prüfen lassen, was dann eine Elektrofachkraft mit Zusatzausbildung machen muss. Tust du das nicht und ein Angestellter grillt sich damit, dann stellt man dich wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Ich mache auch viel selbst, aber von Netzspannung 230V lasse ich nach Möglichkeit trotzdem die Finger. Ich umgehe das ganz einfach mit Funksteckdosen. Diese kann ich mit einem Mikrocontroller (Arduino) und einem Funksender ganz einfach ansteuern. Nachteil: Es geht nur an und aus.
Grüße
wenn du Ahnung hast, dann mach doch einfach, dann wirst du ja nicht die Bude abfackeln.

Würdest du ein Gewerbe betreiben, z. B. gewerbliche Pilzzucht, dann müsstet du definitiv jedes selbst gebaute Elektrogerät von einer Elektrofachkraft abnehmen lassen. Zudem müsstest du die Geräte regelmäßig prüfen lassen, was dann eine Elektrofachkraft mit Zusatzausbildung machen muss. Tust du das nicht und ein Angestellter grillt sich damit, dann stellt man dich wahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Ich mache auch viel selbst, aber von Netzspannung 230V lasse ich nach Möglichkeit trotzdem die Finger. Ich umgehe das ganz einfach mit Funksteckdosen. Diese kann ich mit einem Mikrocontroller (Arduino) und einem Funksender ganz einfach ansteuern. Nachteil: Es geht nur an und aus.
Grüße
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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
So, hab mal meinen Kollegen gefragt, der quasie eine lebende ISO/DIN-Norm ist, der liest die glaub als Bettlektüre seit 20 Jahren, weil er sie so toll findet ...
Solange mal mal irgendwann eine Elektroausbildung absolviert hat, gilt man in D als "Elektrofachkraft" ... unabhängig davon, ob die Ausbildung 1 Monat oder 80 Jahre her ist. Wenn ich also E-Fachkraft bin, darf ich für mich selber Elektro-Geräte bauen und selbst wenn was passieren und abfackeln sollte, zahlt die Versicherung, weil ich eben eine "Elektrofachkraft" bin, zwar eine mit mächtig wenig Ahnung, aber das ist in D wohl wurscht
Hab ich hingegen nur z.B. Bäcker gelernt, bau was und das fackelt ab, dann hat ist der Versicherungsschutz erloschen.
Es muss jedoch eine E-Ausbildung sein, also mit praktischem Teil ... wenn man z.B. NUR E-Technik studiert hat, ist man keine Elektrofachkraft ... Studium ist halt eher theoretischer Natur ... die Leute können das eben nur theoretisch, aber nicht praktisch
Zu nem Elektromeister gehen und den Eigenbau abnehmen lassen kann man knicken, weil der dann die Haftung übernehmen würde und das macht in der Regel niemand freiwillig.
Wenn man Elektro-Geräte verkaufen will, brauchste nen Zertifikat, dass man sich zwar als Elektrofachkraft selber ausstellen darf (ist auch Schwachs... in D), aber wenn dann beim Kunden was passieren sollte und man muss das versuchen nachzuweisen, dass man sich an alle elektrischen Normen gehalten hat und nach bestem Wissen gehalndelt hat, dann wirds evt. schon haarig.
Heißt für mich persönlich also ... selber basteln ja (hatte vorm E-Studium ne E-Ausbildung).
Solange mal mal irgendwann eine Elektroausbildung absolviert hat, gilt man in D als "Elektrofachkraft" ... unabhängig davon, ob die Ausbildung 1 Monat oder 80 Jahre her ist. Wenn ich also E-Fachkraft bin, darf ich für mich selber Elektro-Geräte bauen und selbst wenn was passieren und abfackeln sollte, zahlt die Versicherung, weil ich eben eine "Elektrofachkraft" bin, zwar eine mit mächtig wenig Ahnung, aber das ist in D wohl wurscht

Es muss jedoch eine E-Ausbildung sein, also mit praktischem Teil ... wenn man z.B. NUR E-Technik studiert hat, ist man keine Elektrofachkraft ... Studium ist halt eher theoretischer Natur ... die Leute können das eben nur theoretisch, aber nicht praktisch

Zu nem Elektromeister gehen und den Eigenbau abnehmen lassen kann man knicken, weil der dann die Haftung übernehmen würde und das macht in der Regel niemand freiwillig.
Wenn man Elektro-Geräte verkaufen will, brauchste nen Zertifikat, dass man sich zwar als Elektrofachkraft selber ausstellen darf (ist auch Schwachs... in D), aber wenn dann beim Kunden was passieren sollte und man muss das versuchen nachzuweisen, dass man sich an alle elektrischen Normen gehalten hat und nach bestem Wissen gehalndelt hat, dann wirds evt. schon haarig.
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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Super!GrafDracula hat geschrieben:Solange mal mal irgendwann eine Elektroausbildung absolviert hat, gilt man in D als "Elektrofachkraft" ... unabhängig davon, ob die Ausbildung 1 Monat oder 80 Jahre her ist.
Hiermit ernenne ich Dich zu unserer offiziellen Forenelektrofachkraft!

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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Nichts ist erotischer als eine DIN-NormGrafDracula hat geschrieben:So, hab mal meinen Kollegen gefragt, der quasie eine lebende ISO/DIN-Norm ist, der liest die glaub als Bettlektüre seit 20 Jahren, weil er sie so toll findet ...

Also das muss ich doch ernsthaft bezweifeln. In einem Monat kriegt man aber sowieso nirgends einen Abschluss.Solange mal mal irgendwann eine Elektroausbildung absolviert hat, gilt man in D als "Elektrofachkraft" ... unabhängig davon, ob die Ausbildung 1 Monat oder 80 Jahre her ist.
Muss man da kein Praktikum in einem Betrieb machen?Es muss jedoch eine E-Ausbildung sein, also mit praktischem Teil ... wenn man z.B. NUR E-Technik studiert hat, ist man keine Elektrofachkraft ... Studium ist halt eher theoretischer Natur ... die Leute können das eben nur theoretisch, aber nicht praktisch
Jedenfalls nicht für lau.Zu nem Elektromeister gehen und den Eigenbau abnehmen lassen kann man knicken, weil der dann die Haftung übernehmen würde und das macht in der Regel niemand freiwillig.
Dann könntest du mir vielleicht einen Tipp für meine zukünftige Wohnzimmerlampe geben? Ich will gutes Licht mit CRI>90 und idealerweise einem gleichmäßigen Spektrum (gibt's aber nicht), aber ich hätte auch gerne verschiedene Farbtemperaturen. Und zu allem Überfluss soll es auch "dimmbar" sein. Das steht in Anführungszeichen, weil man LED auch segmentiert abschalten könnte. PWM-dimmen kommt jedenfalls nicht in Frage, ich mag das angeblich nicht wahrnehmbare Flimmern nicht.Heißt für mich persönlich also ... selber basteln ja (hatte vorm E-Studium ne E-Ausbildung).

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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
Nee nee nee nee nix da!!!Lauscher hat geschrieben:Super!
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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
ich schrieb ja auch "unabhängig davon, ob die Ausbildung 1 Monat oder 80 Jahre her ist" ... das impliziert, dass man eine Ausbildung komplett durchlaufen und abgeschlossen hat ... dies aber 1 Monat seit Abschlußprüfung her ist.In einem Monat kriegt man aber sowieso nirgends einen Abschluss.
Mein Kollege meinte auch, dass man nach der Ausbildung nicht mal in dem Beruf gearbeitet haben muss, es zählt nur die Ausbildung.
1.) --> Bei ner Ausbildung ist m.M.n. doch immer ein praktischer Teil mit bei, bzw. mehrheitlich praktisch und nebenbei geht man ab und zu zur Berufsschule ... so war das zumindest bei mir damals.1.) Muss man da kein Praktikum in einem Betrieb machen?
2.) Jedenfalls nicht für lau.
2.) --> Wohl offenbar nicht mal, wenn du ihm dafür Geld gibst, weil er eben dann die Haftung dafür übernimmt.
Mit dimmbarer Beleuchtung hab ich auch schon viel gebastelt, aber irgendwie war das immer nicht das Wahre ... von dimmbaren EVG's über LED-Netzteile, die ich quasi gehackt und dimmbar gemacht habe in Kombination mit LED-Leisten ... jetzt bin ich letztendlich bei Standard-LED-Panels von ebay gelandet ... und das sogar nicht mal dimmbar ...Dann könntest du mir vielleicht einen Tipp für meine zukünftige Wohnzimmerlampe geben? Ich will gutes Licht mit CRI>90 und idealerweise einem gleichmäßigen Spektrum (gibt's aber nicht), aber ich hätte auch gerne verschiedene Farbtemperaturen. Und zu allem Überfluss soll es auch "dimmbar" sein. Das steht in Anführungszeichen, weil man LED auch segmentiert abschalten könnte. PWM-dimmen kommt jedenfalls nicht in Frage, ich mag das angeblich nicht wahrnehmbare Flimmern nicht.

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Re: Elektro-Eigenbauten betreiben zulässig?
aha! Das hast du die letzten 5 Monate gemacht... Und jetzt kann man im Büchlein nicht mehr umblätternStänderpilz hat geschrieben:Nichts ist erotischer als eine DIN-Norm

freut mich, dass du wieder da bist, schatz.