Rechtliches um den Verkauf von Pilzen aus Testkultur

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Ständerpilz
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Rechtliches um den Verkauf von Pilzen aus Testkultur

Beitrag von Ständerpilz » Mittwoch, 10. August 2022 19:49

Hallo!

Ich will demnächst Champignons anbauen, vielleicht auch noch andere Pilze. Grund: Freundin hat Pferdemist und eine andere Freundin interessiert sich für Permakultur. Nun will ich also mal Champignons anbauen und dafür mindestens 600 kg Pferdemist verarbeiten. So weit kein Problem.

Nun werde ich dabei aber einen schon recht hohen Ertrag haben, also ich rechne so mit 70 kg, vielleicht etwas mehr oder etwas weniger. Die kann ich nicht alle essen und auch nicht unter Freunden verteilen. Nun dachte ich, dass man die ggf. Restaurants und Gaststätten in der Nähe anbieten könnte.

Aber welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es da (in Deutschland, NRW)? Ein Gewerbe ist nicht notwendig, da keine auf Dauer ausgelegte Tätigkeit. Stattdessen kann ich eventuellen Gewinn in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wie sieht es aber z. B. mit Gesundheitsschein oder ähnlichem aus? Was gibt es vielleicht sonst noch zu beachten?

LG Oliver
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Lauscher
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Re: Rechtliches um den Verkauf von Pilzen aus Testkultur

Beitrag von Lauscher » Mittwoch, 10. August 2022 20:09

Hallo Oliver,

ich würde das ganz unkompliziert angehen und die Pilze einfach so als Privatmann den Restaurants anbieten.
Ich kenne jemand, der jährlich Steinpilze sammelt und privat an Restaurants verkauft. Das ist eher noch problematisch, weil man die (glaube ich) nicht für Verkauf sammeln darf, sondern nur für Eigenbedarf.

Aber letztlich läuft es darauf hinaus, daß der Koch die Pilze begutachtet und dann kauft oder nicht. Unterm Strich ist er es, der seinen Kopf dafür hinhält, daß es gute Ware ist.

So etwas wie einen Gesundheitsschein, oder wie auch immer das heißt, gibt es für Imbißbudenbetreiber und ähnliches, also für solche, die zubereitetes Essen an Endverbraucher abgeben.
Ich als Imker verkaufe Honig, mich prüft niemand. Ich muß nur damit rechnen, daß das Gesundheitsamt irgendwann mal meine Arbeitsräume begutachtet und auf Hygiene prüft.

TL;DR: Mach es Dir einfach, Pilze züchten, anbieten, fertig.
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Re: Rechtliches um den Verkauf von Pilzen aus Testkultur

Beitrag von Ständerpilz » Mittwoch, 10. August 2022 21:16

Hallo Lauscher :)

ja, wahrscheinlich hast du Recht. Da kräht vermutlich kein Hahn nach.

Wenn ich doch regelmäßig Pilze anbaue, dann kann ich mir immer noch Gedanken machen. Aber auch das ist vermutlich nicht so kompliziert, selbst wenn man es genau nimmt.

LG Oliver
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Re: Rechtliches um den Verkauf von Pilzen aus Testkultur

Beitrag von Lauscher » Mittwoch, 10. August 2022 21:41

Ständerpilz hat geschrieben: Mittwoch, 10. August 2022 21:16 Wenn ich doch regelmäßig Pilze anbaue, dann kann ich mir immer noch Gedanken machen. Aber auch das ist vermutlich nicht so kompliziert, selbst wenn man es genau nimmt.
Für den Fall einen Tip: NICHT als Gewerbe anmelden, sondern als Landwirtschaft.
Bei Gewerbe mußt Du Beiträge entweder an Handelskammer oder Handwerkskammer abdrücken (je nach Schwerpunkt des Gewerbes), bei Landwirtschaft nicht.

Meine Imkerei habe ich auch als Landwirtschaft/Tierhaltung angemeldet.
Andere Imker melden ein Gewerbe an und zahlen nutzlose Beiträge. Ist zwar falsch, aber das sagt Dir keiner. Die bekommen ja Geld von Dir als Mitglied.
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Re: Rechtliches um den Verkauf von Pilzen aus Testkultur

Beitrag von Ständerpilz » Mittwoch, 10. August 2022 21:57

Ja, hab schon mitgekriegt, dass das Urproduktion ist. Passt ja auch, Freundin hat einen Hof. Auf einem Teil Ackerland (zurzeit verpachtet) soll vielleicht mal ein Permakulturprojekt gestartet werden.
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