Reihi und Coriolus sollen evtl. verboten werden. Infos auf Save-Reishi.com.
Zitat:
Um das Verbot zu verhindern, müssen sich möglichst viele Menschen melden, die Reishi schon vor 1997 konsumiert haben:Willkommen auf unserer Seite, die wir installiert haben, um die Gefahr abzuwenden, den Reishi und seinen Verwandten den Coriolus für lange Zeit oder für immer aus dem Angebot der Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel zu vertreiben.
Seit 1997 gibt es die Novel Food-Verordnung, die Verbraucher vor dem ungeprüften Verzehr sog. neuartiger Lebensmittel schützen soll. Solche Lebensmittel müssen ein sehr aufwendiges Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor sie verzehrt werden dürfen. Das hat zur Konsequenz, dass an sich etablierte Lebensmittel wie der Reishi im Falle ihrer Einstufung als neuartiges Lebensmittel für einige Jahre nicht mehr auf dem europäischen Markt erhältlich wären.
Damit Reishi nicht als neuartiges Lebensmittel eingestuft wird, muss festgestellt werden, ob ein Verzehr dieses Pilzes bereits vor Mai 1997 stattgefunden hat. Seit ein paar Jahren wird nun immer wieder – und in letzter Zeit vermehrt – vor deutschen Gerichten genau darum gestritten
Auf der Webseite findet sich ein Download zu einem Formular, wo man seinen Konsum von Reishi dokumentieren und unterschreiben kann.Hatten Sie bereits vor Mai 1997 Kontakt mit Reishi-Produkten, können Sie gerne einen der unten aufgeführten Fragebogen ausfüllen, oder Sie schreiben uns eine Mail / einen Brief.
Jeder auch noch so kleine Hinweis über den Verzehr von Reishi vor 1997 ist wichtig.